Sackgasse Familiengericht
Ich habe mich nicht verschrieben. Aber die Überschrift bezieht sich auf skandinavische Länder, wie Dänemark und Schweden. Zwischen Deutschland und Co. und DK/SWE klaffen Welten. Dort kann man noch ganz normal seinen Expartner auf den Scheiterhaufen schicken. Mitarbeiter des Jugendamts, Richter, Gutachter und Verfahrensbeistände pusten den Flammen noch ihre faule Luft entgegen. Nur blöd, das die Kinder mit verbrennen. Aber, der massive Unterschied zu den skandinavischen Ländern ist kein Zufall, sondern systemisch bedingt. Die extrem höheren Fallzahlen in D-A-CH im Vergleich zu Schweden oder Dänemark lassen sich auf Rechtskultur, institutionelle Strukturen und Sorgerechtsmodelle zurückführen. Ich erkläre die Hauptgründe:
1. Sorgerechtsmodelle und gesetzliche Vorgaben
| Land | Sorgerechtsmodell | Konsequenz für Verfahren |
|---|---|---|
| Deutschland / Österreich / Schweiz | Gemeinsame Sorge formell möglich, aber Gerichte greifen früh auf Alleinsorge zurück, wenn Konflikt besteht | Hohe Antragszahlen, häufiges gerichtliches Eingreifen bei Konflikt oder Kooperationsunfähigkeit |
| Schweden / Dänemark | Wechselmodell als Regelfall, Konflikt wird über koordinierte Elternberatung und Mediation gelöst | Weniger gerichtliche Eingriffe, nur 5–10 % der Fälle landen vor Gericht |
Kern: In D-A-CH reicht „Konflikt“ oft schon für gerichtliche Eskalation, in SWE/DK wird auf frühzeitige Konfliktlösung außerhalb der Gerichte gesetzt.
2. Institutionelle Faktoren
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D-A-CH:
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Vielzahl von Gerichten, Gutachtern, Jugendämtern/KESB → jede Instanz kann Verfahren auslösen.
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Hohe Tendenz zu Gutachtenpflicht → zusätzliche Anträge und Verfahrensdauer.
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SWE/DK:
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Starke staatliche Koordination, weniger externe Gutachter, Entscheidungen auf Basis von Standardprotokollen für Wechselmodell → schnellere, weniger konfliktreiche Lösungen.
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3. Rechtskultur und Litigiosität
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D-A-CH:
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Konfliktlastige Rechtskultur: „Auslöschung eines Elternteils wird priorisiert.“
- ALLEINerziehend ist vorherrschendes Dogma.
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Fehlende automatische Umsetzung von Wechselmodellen → Eltern müssen gerichtliche Klärung beantragen
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Folge: 1000 % mehr Verfahren als in SWE/DK
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SWE/DK:
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Kooperationskultur, Fokus auf Kindeswohl, automatische Anwendung des Wechselmodells
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Eltern müssen selten klagen, Verfahren konzentrieren sich auf Ausnahmefälle.
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4. Psychosoziale Dynamik
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D-A-CH: Kinder und Eltern werden häufiger durch Gutachter, Jugendämter, Behördenberichte instrumentalisiert → erzeugt Konflikteskalation.
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SWE/DK: Systemische Mediation und verpflichtende Elternberatung verhindern Eskalation, Kontaktabbrüche und entfremdende Konflikte seltener.
| Aspekt | D-A-CH (DE/AT/CH) | DK / SWE |
|---|---|---|
| Sorgerechtsmodell | Formell gemeinsame Sorge möglich, aber Alleinsorge bei Konflikt häufig angeordnet | Wechselmodell als Regelfall, Konfliktlösung über Koordination und Mediation |
| Gerichtsverfahren | Sehr häufig, Eskalation schon bei Konflikt | Selten, nur bei Ausnahmefällen |
| Litigiosität / Rechtskultur | Hoch, Eltern kämpfen oft vor Gericht um Alleinsorge | Niedrig, Fokus auf Kooperation, Kindeswohl |
| Gutachterwesen | Häufig privat, honorarbasiert → ökonomische Anreize für Gutachten | Staatlich organisiert, standardisierte Verfahren, weniger externe Gutachten |
| Jugendamt / KESB* | Fragmentiert, jeder Konflikt kann behördlich eskaliert werden | Zentral, koordinierte Interventionen, Fokus auf Mediation |
| Verfahrensdauer | Lang, oft Jahre | Kurz, wenige Monate |
| Kontaktabbrüche / Entfremdung | Häufig, da gerichtliche Eskalation und Alleinsorge | Selten, automatisches Wechselmodell mindert Entfremdung |
| Psychische Belastung Kinder / Eltern | Hoch, erhöhtes Risiko für Depression, Angst, Suizid | Niedrig bis moderat, seltener chronische Traumatisierung |
| Ökonomische Interessen | Gutachter und Anwälte profitieren strukturell von eskalierten Verfahren | Kaum Anreiz für längere Verfahren, standardisierte Honorare |
| Fallzahlen relativ | ca. 25% aller Trennungen, bis zu 10–15 × höher als in DK/SWE üblich | nur 1-2 % der Trennungen werden gerichtlich “gelöst”. |
(* KESB steht für Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Schweiz)
Im skandinavischen Selbstverständnis gibt es keine Akzeptanz für Sorge- und Umgangsverfahren. Die Anerkennung von Mutter und Vater wird gefördert und vor allem seit Jahrzehnten gelebt.
In den DACH-Staaten profitieren Gutachter, Anwälte, Verfahrensbeistände und Institutionen finanziell von eskalierenden Fällen. In Schweden/Dänemark werden solche Auswüchse konsequent unterbunden.
Quellennachweis:
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BMFSFJ – Zehnter Familienbericht (2025)
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Zehnter Familienbericht. Drucksache 20/14510. Berlin, 16. Januar 2025.
👉 PDF-Link -
Deutsches Institut für Menschenrechte (2023)
Häusliche Gewalt im Umgangs- und Sorgerecht – Deutschland drängende Umsetzungsdefizite.
👉 PDF-Link -
Europäisches e-Justizportal (2023/2025)
-
Elterliche Sorge und Umgangsrecht/Besuchsrecht. Aktualisiert: 14. Juni 2023.
👉 Zum Portal -
Vollstreckung einer Gerichtsentscheidung. Aktualisiert: 15. Dezember 2020.
👉 Zum Portal
-
Deutscher Bundestag – Wissenschaftlicher Dienst (2020)
Kinderrechte in familiengerichtlichen Trennungsverfahren. Informationen zur Rechtslage in Deutschland, Frankreich, Italien und Schweden. WD 7 – 3000 – 085/20, 6. August 2020.
👉 PDF-Link -
Rödl & Partner (2021)
System der schwedischen Gerichtsbarkeit.
👉 Artikel-Link -
Projekt PETRA – Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“
Befunde der Studie Kindeswohl und Umgangsrecht.
👉 PDF-Link -
taz.de (1997)
Heilsamer Zwang im Interesse der Kinder – Das gemeinsame Sorgerecht für Kinder nach der Scheidung der Eltern ist in Schweden längst eine Selbstverständlichkeit.
👉 Artikel-Link -
Deutsches Jugendinstitut (DJI) Zugang und Teilhabe in der frühen Bildung – internationaler Vergleich Deutschland/Kanada/Schweden.
👉 PDF-Link
-
ResearchGate (Vergleichsstudie)
Deutschland, Frankreich, Schweden, Vereinigtes Königreich – ein empirischer Vergleich.
👉 ResearchGate-Link -
VR ELibrary (2018)
Das nordische Ehemodell als Vorreiter für die Reform des Ehe- und Familienrechts.
👉 Artikel-Link
